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Von Deutschland in die Welt

Herzlich Willkommen

Unser Land - unsere Verfassung_edited_ed

Welcome Democracy

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Unser gemeinsames Ziel

“ Das deutsche Volk beschließt
am 23. Mai 2025 gemäß Artikel 146 Grundgesetz
eine Verfassung in freier Entscheidung."*
*wir erheben das Grundgesetz zur Verfassung - mit den notwendigen Verbesserungen.

Wir.Sind.Demokratie.

Wahrhaftige, direkte Demokratie wagen

Werden Sie Teil einer wunderbaren Veränderung

Die Willensbildung in der Demokratie erfolgt von unten nach oben.

 

Sei es die Waffenlieferung und Kriegsbeteiligung in der Ukraine, die Energiepolitik oder die Frage wie stark der Staat in das Leben und die Rechte der Bürger eingreifen darf – viele Menschen wünschen sich ein stärkeres Mitspracherecht.

Sie möchten, dass ihre Interessen wahrgenommen werden.

 

Die Bürgerbeteiligung ist für unsere Gesellschaft konstituierend. Die Grundrechte des Grundgesetzes formulieren daher auch Teilhaberechte, etwa die Wahlgrundrechte, Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz.

Nach Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Die Bevölkerung hat einen Anspruch, dass sie von politisch Verantwortlichen vertreten wird, die fachlich und persönlich am geeignetsten sind. Das Prinzip der Bestenauslese ergibt sich aus Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes: "Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte."

Nach Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz haben die Parteien die Aufgabe, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Sie haben mithin die Interessen der Bevölkerung zu ermitteln und umzusetzen. Sie müssen die Bürger durch Informationen in die Lage versetzen und unterstützen, sich eine freie Meinung bilden zu können.

Unser Grundgesetz dürfte die beste Verfassung sein, die es je auf deutschem Boden gab. Gerade die Artikel 1-20 a) sind eine juristische Meisterleistung. Gerade aber die Erfahrungen in der Krise geben Anlass einige Stellen ggf. nachzubessern und generell die erfolgten Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren anhand der Praxiserfahrungen und neuen Verbesserungsvorschlägen auf den Prüfstand zu stellen. Hier sind gerade auch Juristinnen und Juristen gefragt, sich aktiv einzubringen, damit wir die beste juristische Umsetzung erarbeiten können.

Eine stärkere Bürgerbeteiligung sollte und kann nur unter Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung umgesetzt werden. Der Artikel 146 Grundgesetz fordert eine Verfassung, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Artikel 146 Grundgesetz eröffnet mithin den Weg, das Grundgesetz durch eine direkt-demokratische Verfassung, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist, abzulösen.

 

SAVE THE DATE
München
22. September 2023
- ausgebucht
 bitte abweichenden Veranstaltungsort beachten

nächste Termin im November wird rechtzeitig bekannt gegeben

*um Anmeldung wird gebeten*

 

Referenten: Rechtsanwältin Dagmar Schön  und Rechtsanwalt Helmut Krause

Moderation: Rechtsanwältin Karolin Ahrens

Programm:

Impulsvortrag (Dagmar Schön):

"Obwohl ich aus einer sehr traumatisierten und deshalb angstrukturierten Familie komme, habe ich  sehr viele Freiheitsrechte in den zurückgelegten 50 Jahren wahrgenommen. Ich habe mich vielen ‚Systemanforderungen‘ verweigert, vor allem dem Karrieregebot. Das hat damals, als meine Generation diese Entscheidungen für ihr Leben traf, sehr viele meiner Freunde irritiert, vor allem da ich ungewöhnlich gute Möglichkeiten hatte, eine rauschende Karriere hinzulegen. Dass alles seinen Preis hat, auch und vor allem eine ‚Karriere‘, habe ich erstaunlicherweise schon damals erkannt. Wie ich  meine Rechte, vor allem aus den Artikeln 1 u 2 GG wahrgenommen habe - Systemanforderungen nicht erfüllt habe und trotzdem nicht ‚unter der Brücke‘ gelandet bin, darüber erzähle ich bei dieser, von der Kollegin Ahrens organisierten Gelegenheit - vor allem um Mut zu machen."

 

 

Rechtsanwalt Helmut Krause

Vorstellung unseres Direktkandidaten und geeignete Parteien treffen folgende Vereinbarung:

 

  1. Die Parteien beschränken sich gemäß dem Motto "Schuster bleib bei deinen Leisten." auf ihre Kernkompetenz und überlassen das "Direktkandidaten-Geschäft" den dafür vorgesehenen Profis und den rund 60,4 Millionen Wahlberechtigten in den 299 Wahlkreisen. 

    Kernkompetenz der Parteien ist die Bestückung ihrer Landeslisten mit den kompetentesten und qualifiziertesten Persönlichkeiten aus den rund 60,4 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland.
     

  2. Die Organisationen der parteiunabhängigen Direktkandidaten stellen für jeden der 299 Wahlkreis in Deutschland, zumindest aber für die 75 Wahlkreise in denen die etablierten Parteien bei den letzten Bundestagswahlen nur 25 % oder weniger der Erststimmen erhalten haben, die Persönlichkeiten als Direktkandidaten auf, die am ehesten der Bestenauslese im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG entsprechen.

                                                                         Wir freuen uns auf Sie! Schön, dass Du dabei bist!

Im demokratischen Diskurs mit dem Verein
Unsere Verfassung e.V., Berlin

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Gerne können Siean unseren Veranstaltungen auch ohne Anmeldung teilnehmen.

Anmeldung

Wir sind Demokratie.

Wir freuen uns auf einen schönen Abend!

Referenten - Orte der Begegnungen
               bundesweit

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Kontakt/Contact

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Ansprechpartnerin: RAin Karolin Ahrens

IMPRESSUM:

Verantwortlich für den Inhalt

Karolin Ahrens, Uelzener Straße 28, 21335 Lüneburg
 

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